Tierseuchengesetz
(TierSG). Das T. gründet sich auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Artikel 74 Nr. 19 Grundgesetz. Das T. ist Grundlage für die staatliche Seuchenbekämpfung.
Das T. regelt zunächst den Fall, daß der Schutz vor Tierseuchen durch das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von seuchenkranken und verdächtigen Tieren, sowie von Erzeugnissen und Rohstoffen solcher Tiere bewirkt werden kann. Diese Möglichkeit ist in letzter Zeit…
Sie sehen die ersten 24% dieses Stichworteintrags. Weitere Informationen zum Stichwort
Um dieses Stichwort vollständig angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Über dieses Stichwort
Informationen zum Text:
1819 Zeichen
0 Abbildungen
1 Literaturstellen
Letzte Aktualisierung: März 2002