Stand der Technik
Der Stand der Technik erfährt in § 3 Absatz 6 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 3 Absatz 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 3 Absatz 10 Gefahrstoffverordnung und § 3–11 Wasserhaushaltsgesetz eine Legaldefinition jeweils für den Geltungsbereich des betreffenden Rechtstextes in Deutschland.
Danach wird als Stand der Technik der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen bezeichnet,…
Sie sehen die ersten 9% dieses Stichworteintrags. Weitere Informationen zum Stichwort
Um dieses Stichwort vollständig angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Über dieses Stichwort
Informationen zum Text:
5039 Zeichen
0 Abbildungen
1 Literaturstellen
Letzte Aktualisierung: Januar 2016