Nuklearmedizin
Fachgebiet der Medizin, bei dem offene radioaktive Stoffe in der Diagnostik und Therapie angewendet werden. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin wird in den §§ 80 bis 92 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Die einschlägigen Vorgaben werden umfassend in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“[1] konkretisiert. Die Radiopharmazeutika (radioaktiv markiertes Pharmakon), nach dem Arzneimittelgese…
Sie sehen die ersten 3% dieses Stichworteintrags. Weitere Informationen zum Stichwort
Um dieses Stichwort vollständig angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Über dieses Stichwort
Informationen zum Text:
16987 Zeichen
2 Abbildungen
14 Literaturstellen
Letzte Aktualisierung: Dezember 2012