Amtliche Qualitätsweinprüfung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 607/2009[1] ist der Qualitätswein b. A. (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete), definiert als Wein, der unter anderem einer chemisch-analytischen und organoleptischen Untersuchung (Sinnenprüfung) (= Amtliche Qualitätsweinprüfung) unterzogen wurde.
Das nationale Weingesetz[2] legt daher fest, dass abgefüllter inländischer Qualitätswein, im Inland hergestellter Sekt b. A. (siehe Schaumweine), Qualitäts-Li…
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Letzte Aktualisierung: September 2015