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Zulassung von Medizinprodukten
Ein Medizinprodukt ist per Definition alles, was zu medizinischen Zwecken verwendet wird und keine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im Organismus hat. Im Gegensatz dazu stehen die Arzneimittel, die darauf ausgelegt sind, eine bestimmte medizinische Wirkung im Körper hervorzurufen. Die genaue Definition ist in der EU-Richtlinie 93/42/EWG[1] (Medical Device Directive) festgelegt. Mit dem Medizinproduktegesetz (MPG)[