Früher bearbeitet von: Hans Haendler
Zucker
(von Sanskrit Sarkara = Sand, Kies).
Definition
Umgangssprachlich
Vor allem die in Anlage 1, Nr. 1 bis 3 der Zuckerartenverordnung[1] genannten Erzeugnisse (raffinierter Zucker, Zucker und Weißzucker sowie Halbweißzucker) und damit das Disaccharid Saccharose. Für den Gesetzgeber umfassen die Begriffe „Zucker“ bzw. „Zuckerarten“ auch die unter Nr. 4 bis 11 beschriebenen Produkte, die als Flüssigzucker