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weinähnliche Getränke
Nach der Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke[1] sind alkoholhaltige Getränke, die durch teilweise oder vollständige alkoholische Gärung aus Fruchtsaft, Fruchtmark oder Fruchtmaische hergestellt werden; Rohstoffe können auch Rhabarberstengel, Malzauszüge oder Honig sein, nicht jedoch Weintrauben und daraus hergestellte Erzeugnisse des Weinrechts. Herstellung, Beschaffenheit und sonstige Merkmale sowie Bezeichnung und Aufmachung sind in den Leitsätzen für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke des Deutschen Lebensmittelbuches näher beschrieben[