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Röntgenverordnung
(RöV). „VO über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung“ vom 30.04.2003[1]. Die erste RöV wurde 1941 erlassen. Sie hatte jedoch nur den nichtmedizinischen Bereich zum Gegenstand[2]. Sie galt nur für Arbeiten, bei denen Röntgenstrahlung und Strahlung radioaktiver Stoffe zur Untersuchung, Prüfung und Behandlung von Roh- und Werkstoffen oder Fertigwaren verwendet wurden und für Betriebe, die Röntgengeräte oder radioaktive Präparate herstellten. Der medizinische Bereich wurde erstmals in der zweiten RöV vom 01.03.1973[