Rechtsverordnung
Rechtsvorschriften, die von der Exekutive (Bundesregierung, Bundesminister, Landesregierung, Landesminister) aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung erlassen worden sind. Die näheren Voraussetzungen, unter denen der Erlaß einer Rechtsverordnung zulässig ist, sind in Art. 80 Grundgesetz (GG) festgelegt (siehe Bestimmtheitsgrundsatz). Die Verfassungen der einzelnen Bundesländer enthalten mit Art. 80 GG vergleichbare Bestimmungen, die die Möglichkeit von Rechtsverordnungen auf Landesebene regeln. Rechtsverordnungen enthalten meist abstrakt-generelle Regelungen, d. h. sie regeln das Verhalten einer (unbestimmten) Vielzahl von Personen in einer (unbestimmten) Vielzahl von Fällen. Rechtsverordnungen sind damit also selbstgeschaffene „Gesetze“ der Verwaltung. Beispiele: