Zuletzt bearbeitet von: RÖMPP-Redaktion, Anke Schumacher
Naturdenkmal
(Abkürzung ND). Gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Rechtsverordnung geschützte, objekthafte Einzelschöpfung der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar.
Naturdenkmale werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit geschützt.
Das Naturdenkmal ist eine Kategorie des Objektschutzes (ebenso wie ein „