Zuletzt bearbeitet von: RÖMPP-Redaktion, Christoph Palme
Nachbarklage
Von einer Nachbarklage spricht man, wenn der Nachbar eines Grundstückseigentümers gegen eine öffentlich-rechtliche Genehmigung, die dem Eigentümer oder sonstigen Berechtigten erteilt wurde, um sein Grundstück in einer bestimmten Weise zu nutzen, verwaltungsgerichtlich vorgeht. Meist geht es dabei um bauliche Maßnahmen, von denen sich der Kläger in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, z. B. die Errichtung eines Hauses oder sonstiger baulicher Anlagen, die Erweiterung eines bereits vorhandenen Hauses. Aber auch andere Genehmigungen, wie z. B. immissionsschutzrechtliche oder atomrechtliche