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Mischgebiet
M. ist eine bestimmte Art der baulichen Nutzung, die im ersten Abschnitt der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist; es ist ein Baugebiet innerhalb einer Siedlung, in welchem nach § 6 der Baunutzungsverordnung sowohl Wohnhausbauten als auch Läden, Gaststätten, Hotels, nicht wesentlich belastende Gewerbebetriebe, Gärtnereien, Tankstellen u. a. errichtet und betrieben werden dürfen. M. werden im Bebauungsplan festgesetzt.