integrative Vorhabengenehmigung
(integrierte Vorhabengenehmigung). Das Konzept der integrativen Vorhabengenehmigung soll verhindern, dass Erfolge bei der Verminderung von Belastungen bei einem Umweltmedium mit neuen Belastungen bei einem anderen Umweltmedium erkauft werden. Beispiel: Wenn infolge hoher Emissionsstandards im Rahmen der Rauchgasreinigung (siehe Abfallverbrennung) Nasswäschen zum Auswaschen schädlicher Gase durchgeführt werden, kann dies zu einer Belastung des Bodens und der darauf weidenden Tiere führen, wenn die Waschflüssigkeit über den Belastungspfad Abwasser/Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen landet. Solche Verlagerungseffekte und wechselseitigen Beeinflussungen wurden lange Zeit bei den umweltrechtlichen Betriebsgenehmigungen industrieller oder sonstiger Anlagen (