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integrierter Pflanzenschutz
Auch als „integrierter Pflanzenbau“ bezeichnet (siehe auch Pflanzenschutz). I. P. ist als Weiterentwicklung der sog. „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ (Good Agricultural Practice) zu verstehen. Das Pflanzenschutzgesetz definiert den i. P. als eine „Kombination von Verf., bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biolog., biotechn., pflanzenzüchter. sowie anbau- und kulturtechn. Maßnahmen die Anw. chem.