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Gewässereinzugsgebiet
1. Bei Fließgewässern bezeichnet man das von einem Fluß oder Strom mit allen seinen Nebenflüssen oberirdisch oder unterirdisch entwässerte Gebiet als Flußeinzugsgebiet, Niederschlagsgebiet, Becken oder Bassin. Die Einzugsgebiete einzelner Flußsysteme werden durch Wasserscheiden, meist Gebirge, getrennt, die im Gelände selten deutlich sichtbar sind. In ebenen Gebieten können die Wasserscheiden sehr gering ausgeprägt sein, so daß Wasser nach zwei verschiedenen Richtungen abfließen kann (Bifurkation).