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Gefahrstoffrecht
Der Begriff „Gefahrstoffrecht“ lässt sich in einem engen und einem weiten Sinn fassen.
Gefahrstoffrecht im engeren Sinne ist durch seinen stoffspezifischen Gehalt gekennzeichnet. Dies bezieht sich auf die Kontrolle der Gefahrstoffe und auf Beschaffenheitsanforderungen. Gesundheit und Umwelt sollen durch stoffbezogene Regelungen geschützt werden. Zu Gefahrstoffrecht im engeren Sinne zählt die