Zuletzt bearbeitet von: Elisabeth Schwab
Eierfarben
Zum Färben von Eiern oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Eiern oder für Stempelaufdrucke auf Eierschalen sind außer färbenden Lebensmitteln nur noch die in Anlage 1 der ZZulV 1998 aufgeführten Farbstoffe zugelassen (Tabelle).
i) Riboflavin | |