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EG-Nummer
1. siehe E-Nummer.
2. Index-Nummer: Von der EG-Kommission vergebene Stoffnummer für eingestufte gefährliche Stoffe nach Anhang VI der CLP-Verordnung 1272/2008 (davor Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG).
Zur Nummerierung der Stoffe wurde eine Zeichensequenz vom Typ ABC-RST-VW-Y gewählt, deren einzelne Zeichen folgende Bedeutung haben:
– ABC: Die Ordnungszahl des kennzeichnendsten Elements (mit einer oder zwei vorangestellten Nullen zur Vervollständigung der Sequenz) oder bei organischen Stoffen die gebräuchliche Klassennummer.