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Düngegesetz
(DüngG). Das Düngegesetz[1] löste 2009 das bis dahin geltende Düngemittelgesetz ab und stellt jetzt den Kern des deutschen Düngerechts dar. Mit der Namensänderung soll auch betont werden, dass nicht mehr nur die Herstellung und das Inverkehrbringen von Düngemitteln vom Gesetzeszweck umfasst wird, sondern auch die Düngung selbst. Das Gesetz dient auch der Umsetzung von europäischen Vorgaben. In der