Düngeverordnung
(Abkürzung DüV). Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung)[1] basiert auf § 3 Düngegesetz[2]. Mit der Düngeverordnung wird die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (§ 1 Nr. 1 Düngeverordnung) und das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf anderen Flächen, soweit die Düngeverordnung dies ausdrücklich bestimmt, geregelt (§ 1 Nr. 2 Düngeverordnung).