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33. BImSchV
(Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen). Die 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz[1] wurde mit Inkrafttreten der Nachfolgeregelung 39. BImSchV am 06.08.2010 aufgehoben.
Sie diente der Verminderung von Sommersmog (siehe Smog), Versauerung und Nährstoffeinträgen durch Luftschadstoffe (Luftverunreinigungen). Durch die Regelung erfolgte außerdem die Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien 2002/3/EG[