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28. BImSchV
(Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren). Die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz[1] enthält Regelungen zur Emissionsreduzierung bei Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge und andere mobile Maschinen und Geräte. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien 97/68/EG[2] und deren Änderungsrichtlinien 2001/63/EG sowie 2002/88/EG. Verbrennungsmotoren dürfen nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte in § 2 genannte