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27. BImSchV
(Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung; Feuerbestattungsanlagenverordnung). Die 27. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz[1] enthält Regelungen über Anlagen zur Feuerbestattung. Zweck der Verordnung ist die Reduzierung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Anlagen zur Einäscherung menschlicher Leichen. Die Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung. Sie schreibt bestimmte Brennstoffe sowie Mindesttemperaturen für die verschiedenen Stadien eines Bestattungsvorgangs vor. Außerdem werden