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25. BImSchV
(Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie). Die 25. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz[1] enthält Regelungen zur Begrenzung der Abgase und Emissionen aus der Titandioxid-Industrie. Die Verordnung diente ursprünglich der Umsetzung der Richtlinie 92/112/EWG zur Verringerung der Verschmutzung durch Abfälle aus der Titandioxid-Industrie[2]. Zwar wurde dieser Bereich bereits vorher durch die