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Bundes-Immissionsschutzverordnungen
(Abkürzung BImSchV). Zum deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)[1] existieren zahlreiche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Eine Übersicht gibt die Tabelle.
Verordnungen (VO) unterscheiden sich von Verwaltungsvorschriften (VwV) durch den Adressaten: Während Verordnungen Vorschriften für die Bürger enthalten, sind Verwaltungsvorschriften bindend für die Verwaltung (Behörden). Die Vorgaben in Verwaltungsvorschriften können jedoch mittelbar Bindungswirkung gegenüber dem Bürger entfalten, z. B. mittels eines behördlichen Bescheides.