Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG). Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1974. Es wurde in den Jahren 2002 und 2013 neu gefasst[1,2]. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet die Grundlage für ein umfassendes bundeseinheitliches Recht zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, die Wechselwirkungen zwischen diesen Umweltmedien und das Ökosystem insgesamt sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen (siehe