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Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG). Bezeichnung für das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17.03.1998[1]. Ziel des BBodSchG ist die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für den wirksamen vor- und nachsorgenden Schutz des Bodens, die Wiederherstellung und Sicherung der Bodenfunktionen und Bodennutzungen und die Schließung der Regelungslücke durch Schaffung eines dritten umweltmedialen Bundesgesetzes neben dem