Zuletzt bearbeitet von: Jochen Schumacher
Bodenschutz
Ziel des Gesetzes zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz) ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Wirkungen auf den Boden zu treffen. Es soll auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Anwendung finden, soweit dies nicht schon durch andere gesetzliche Regelungen geschieht [