Zuletzt bearbeitet von: Christoph Palme
Bodenrecht
Eine in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 Grundgesetz (GG) aufgeführte Rechtsmaterie, die im wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie durch das Baugesetzbuch geregelt ist. Nicht zum Bodenrecht im Sinne dieses Artikels gehört das Bauordnungsrecht (das sich aus dem Recht der Gefahrenabwehr herleitet, siehe Landesbauordnung), das Raumordnungsrecht (siehe Raumordnungsgesetz) sowie das Landschafts- und