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Betriebsbeauftragter für Umweltschutz
(Umweltbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter). Die Überwachung der Einhaltung des Umweltrechts ist grundsätzlich Sache der Behörden. Im Rahmen der Deregulierung (siehe auch Beschleunigung von Genehmigungsverfahren) und als Ausfluss des umweltrechtlichen Kooperationsprinzips werden aber auch die Betreiber selbst zur Eigenkontrolle verpflichtet (siehe auch Eigenüberwachung