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Bestandsschutz
Der Begriff selbst ist nicht definiert. Im weitesten Sinn dienen dem Bestandsschutz Regelungen, die den Betreiber von Anlagen vor einer Schmälerung seiner Rechtsposition schützen (zum Beispiel Präklusion von Einwendungen, Ausschluß von Beseitigungsansprüchen, Folgen der Bestandskraft einer Genehmigung, auch Duldungspflichten des Nachbarn). Mit Bestandsschutz im engeren Sinne wird eine Rechtsposition umschrieben, die der Betreiber aufgrund einer unanfechtbaren Genehmigung etwa nach dem