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Baugenehmigung
Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen, die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, auch wenn diese nicht mit einem Eingriff in die bauliche Substanz verbunden ist (zum Beispiel die Umwandlung eines Wohngebäudes in ein Gewerbegebäude, eines Einzelhandels in einen Großhandel, einer Gaststätte in eine Spielhalle), der vorherigen behördlichen Erlaubnis in Form einer Baugenehmigung. Andererseits enthalten die