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Abfallverzeichnis-Verordnung
(Abkürzung AVV). Die Abfallverzeichnis-Verordnung[1] setzt seit dem 01.01.2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) in deutsches Recht um. Zweck der Verordnung ist zum einen eine einheitliche Benennung von Abfällen durch Zuordnung zu den im Verzeichnis gelisteten Abfallarten; jede Abfallart ist durch eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer eindeutig gekennzeichnet. Zum anderen legt die Verordnung fest, welche Abfallarten des Verzeichnisses als