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Auslegungsfrist
Planfeststellungsverfahren, förmliche Genehmigungsverfahren und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für Anlagenvorhaben und sonstige Vorhaben wie zum Beispiel Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen dürfen nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden (siehe auch Bürgerbeteiligung). Auch die EG-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG[1] verlangt für bestimmte Vorhaben eine Auslegung der Unterlagen (siehe auch