Zuletzt bearbeitet von: Christoph Palme
Auflage
1. Die in der Praxis wichtigste Nebenbestimmung einer Genehmigung (siehe Anlagengenehmigung) ist die, durch die dem Genehmigungsempfänger ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird. In der Regel handelt es sich um Ge- und Verbote in Bezug auf Errichtung, Beschaffenheit, Unterhaltung, Wartung oder Betrieb einer Anlage, aber auch um konkrete Verpflichtungen im Hinblick auf das Abfallverwertungsgebot oder die Rekultivierung oder die Sanierung nach Betriebseinstellung.