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Anordnung
Eine Anordnung ist eine hoheitlich-befehlende Maßnahme des Staates im Rahmen der sogenannten Eingriffsverwaltung. Anordnungen ergehen regelmäßig als Verwaltungsakt, also als Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)[1]. Eine Anordnung kann sowohl gegenüber natürlichen Personen wie juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Stiftung) ergehen. In Form einer sogenannten