Anmeldepflicht
Neben Erlaubnisvorbehalten und Anzeigepflichten sehen Umweltgesetze auch Anmeldepflichten vor.
Definition
Muß jemand (der sogenannte Anmelder) vor Durchführung einer beabsichtigten Tätigkeit der zuständigen Behörde (die sogenannte Anmeldestelle) bestimmte Unterlagen vorlegen, die der Behörde eine Überprüfung seiner geplanten Tätigkeit vorab erlauben, liegt eine Anmeldepflicht vor, wenn die anmeldepflichtige Tätigkeit erst nach der festgelegten Frist aufgenommen werden darf, es sei denn, die Behörde stimmt vorher zu. Innerhalb dieser Frist hat die Behörde die Zulässigkeit der angemeldeten Tätigkeit zu überprüfen. Soweit die Anforderungen nicht erfüllt werden, kann sie Bedingungen festlegen, Befristungen vorsehen und Auflagen anordnen oder Untersagungen vorweg aussprechen.