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Anlagensicherheit
Anlagensicherheit (= Sicherheit von Anlagen) will das Risiko schädlicher Einwirkungen auf Mensch und Umwelt vermeiden oder begrenzen.
– Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,
– Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge,
– Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die