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Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist neben der Verpflichtungsklage die bedeutenste Klagevariante im Bereich des öffentlichen Umweltrechts. Sie wird vor allem im Bereich der Nachbarklagen eingesetzt. In diesen Verfahren wehrt sich ein Nachbar gegen die Erteilung einer umweltrechtlichen Anlagengenehmigung wie etwa für ein Atomkraftwerk, den Transport von Castor-Behältern, ein Kohlekraftwerk, eine Biomasseanlage, ein Wasserkraftwerk oder eine gentechnikrechtliche Freisetzung. Voraussetzung für eine Anfechtungsklage ist nach § 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)[