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Abwassergebühren und -beiträge
Wegen der verursacherunabhängigen Zuweisung der Abwasserbeseitigungspflicht an Körperschaften des öffentlichen Rechts haben zumeist die Kommunen die zur Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Die hierfür anfallenden Kosten können sie nach Maßgabe des kommunalen Anstaltsrechts und des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes über Beiträge und Gebühren auf die Anschlußnehmer an der öffentlichen