Oberbegriff für alle gesetzlichen Vorschriften (z. B. Steuergesetze, Verwaltungskostengesetze, Erschließungsbeitragssatzungen), die dem Staat oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts das Recht verleihen, vom Bürger Geldleistungen zu fordern.
Einteilung
Abgaben unterteilt man herkömmlicherweise in Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige nicht-steuerliche Abgaben, insbesondere Sonderabgaben (siehe auch
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